Honorar

Schulungen / Tätigkeiten

Meine Schulungen/Tätigkeiten werden nach Arbeitseinheiten (AE) abgerechnet. Eine AE umfasst einen Zeitraum von 10 Minuten. Pro angefangener AE ist ein Honorar in Höhe von 30,00 EURO zu zahlen.

Abrechnungen erfolgen monatlich, unter konkretem Nachweis der Inanspruchnahme durch eine Aufstellung der kalendertäglich geleisteten Tätigkeiten.

Individuelle Vereinbarungen

Weitere individuelle Vereinbarungen sind jederzeit möglich.

Gutachterliche Stellungnahmen für Notare in Notarkostenbeschwerdeverfahren und/oder Geschäftsprüfungen der Dienstaufsicht werden durch individuelle Honorarvereinbarungen abgerechnet. Zur Unterbreitung eines Honorarvorschlages benötige ich eine konkrete Sachverhaltsdarstellung durch den Auftraggeber.

Vortragstätigkeiten

Das Honorar für Vortragstätigkeiten wird mit dem Veranstalter unmittelbar für die einzelne Veranstaltung vereinbart.

Dies gilt auch für meine Angebote bezüglich einer Inhouse-Schulung.

Weitere Informationen

Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer von zur Zeit 19 %.